Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Harz - Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) (Lehrstuhl für allgemeine BWL, insbesondere Rechnungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Verkürzte Produktlebenszyklen, rasante technologische Fortschritte und der Einzug der Digitalisierung fordern von Unternehmen eine erhöhte Risikobereitschaft und immer neue Produktinnovationen in immer kürzerer Zeit ab. Insbesondere die Transformation der "Industrie- zur Wissensgesellschaft" fördert dabei den Nimbus immaterieller Vermögenswerte als ökonomische Werttreiber. Der Forschung und Entwicklung kommt bei der Erstellung dieser eine herausragende Rolle zu. Im Kontext der gesamtwirtschaftlich wachsenden Bedeutung von Forschung und Entwicklung und den damit verbundenen steigenden Ausgaben auf Unternehmensebene stellt sich aus Sicht der Rechnungslegung die zentrale Frage, inwieweit die aktuellen Bilanzierungsvorschriften den Informationsbedürfnissen der Jahresabschlussadressaten bezüglich des "zentralen Erfolgsfaktor[s]" der Zukunft nachkommen. Tatsächlich herrscht im Rechnungswesen ein Dissens über den "richtigen" Bilanzierungsansatz von Forschungs- und Entwicklungkosten. Während in der deutschen Rechnungslegung nach HGB Forschungsaufwendungen nicht aktiviert und Entwicklungskosten wahlweise bilanziert oder als Aufwand erfasst werden können, gilt beispielsweise nach US-GAAP grundsätzlich ein Aktivierungsverbot für Forschungs- und Entwicklungskosten. Die für die vorliegende Arbeit betrachteten IFRS hingegen schreiben eine zwingende Aktivierungspflicht für Entwicklungsaufwendungen bei Erfüllung spezifischer Kriterien vor. Tatsächlich stellen die vom IASB diktierten Vorschriften für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte in ihrer Suche nach dem Ausgleich zwischen Relevanz und Objektivierung eine Kompromisslösung dar, die Anwendern eine Vielzahl bilanzpolitischer Gestaltungsräume gewährt. Der "heilige Gral des Rechnungswesens" verkommt nach den Bilanzierungsvorschriften des IAS 38 somit zum "Eldorado bilanzpolitischer Möglichkeiten" und konterkariert eines der Hauptziele der IFRS, nämlich Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen zu gewährleisten, erheblich. Die vorliegende Arbeit verfolgt zwei Zielsetzungen. Zum einen arbeitet sie im Rahmen einer theoretischen Analyse die Ursachen heraus, die bei der bilanziellen Ersterfassung von Forschungs- und Entwicklungskosten zu einem faktischen Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten führen. Zum anderen untersucht sie im Rahmen einer empirischen Untersuchung den Umgang IFRS-bilanzierender Unternehmen in Deutschland mit dem faktischen Aktivierungswahlrecht in praxi für die Geschäftsjahre 2012-2016.
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