Projektarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Grundlage sowie Problemstellung der Untersuchung dieser Arbeit, die sich mit der kritischen Würdigung der ertragsteuerlichen Behandlung von Erstattungszinsen befasst, stellt das BFH-Urteil vom 15.06.20101 dar. Grundlage für die Entscheidung des BFH war die Klage eines Steuerpflichtigen, der sich dagegen wendete, dass Zinsen gemäß § 233a AO im Falle der Nachzahlung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden dürfen, demgegenüber aber die Zinsen im Erstattungsfall zu versteuern seien. Der Kläger hatte seiner Klage entsprechend Nachzahlungszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen. Das Finanzamt berücksichtigte dies bei dem erlassenen Bescheid allerdings nicht. Darüber hinaus setzte das Finanzamt, die vom Kläger vereinnahmten Erstattungszinsen als weitere Einnahmen bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen fest. Der Grund weshalb der Steuerpflichtige der Auffassung war Nachzahlungszinsen als Werbungskosten geltend machen zu können war, dass er aus für Steuerzahlungen vorgesehenem Kapital steuerpflichtige Zinseinnahmen erzielt hatte.2 In der folgenden Arbeit wird die nun gesetzlich geregelte Neufassung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG untersucht und bezogen auf das Rückwirkungsverbot und den Gleichbehandlungsgrundsatz kritisch gewürdigt.