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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 10, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit analysiert den Entwurf des § 4j EStG4. Hierfür werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 4j EStG-E, nach einer Einordnung der Lizenzschranke, ausführlich diskutiert. Schwerpunktartig werden dabei die einzelnen Probleme, die sich aus Wortlaut und Systematik der Vorschrift ergeben, aufgezeigt und eventuelle Verbesserungsvorschläge angebracht. Neben der Vereinbarkeit der Norm mit dem sogenannten Nexus-Ansatz des BEPS-Projekts von OECD und G20 sollen auch…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 10, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit analysiert den Entwurf des § 4j EStG4. Hierfür werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 4j EStG-E, nach einer Einordnung der Lizenzschranke, ausführlich diskutiert. Schwerpunktartig werden dabei die einzelnen Probleme, die sich aus Wortlaut und Systematik der Vorschrift ergeben, aufgezeigt und eventuelle Verbesserungsvorschläge angebracht. Neben der Vereinbarkeit der Norm mit dem sogenannten Nexus-Ansatz des BEPS-Projekts von OECD und G20 sollen auch Probleme verfassungsrechtlicher, unionsrechtlicher und abkommensrechtlicher Natur erörtert werden. Im Januar 2017 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen verabschiedet. Durch dieses Gesetz wurde auch ein § 4j EStG vorgeschlagen, der den Betriebsausgabenabzug für Lizenzzahlungen einschränken soll, die beim Empfänger aufgrund eines Präferenzregimes nicht oder nur niedrig besteuert werden. Mit dieser sogenannten Lizenzschranke will die Regierung die Erkenntnisse aus dem BEPS-Projekt von OECD und G20 in bindendes Recht transformieren. Hiervon verspricht sich die Regierung die Verhinderung der Gewinnverlagerung multinationaler Konzerne im Zusammenspiel mit immateriellen Gütern wie Lizenzen durch sogenannte Lizenzboxen im Ausland.

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