Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Universität Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der außerplanmäßigen Abschreibung und der Verbindlichkeitsrückstellung stehen im deutschen Bilanzrecht (GoB und IFRS) zwei unterschiedliche Instrumente zur Abbildung eines möglicherweise identischen Sachverhalts zur Verfügung. So sind typischerweise beim Erwerb eines Grundstücks mit unbekannten Altlasten die Voraussetzungen sowohl für eine aktivische als auch für eine passivische Berücksichtigung der Kontamination gegeben. Ist die Belastung bereits vor dem Kauf bekannt, wird diese regelmäßig zu einer Minderung des Kaufpreises führen. Die anfallenden Sanierungsaufwendungen sind dann nach GoB und IFRS als nachträgliche Anschaffungskosten zu aktivieren. In dieser Arbeit wird angenommen, dass die Voraussetzungen für den Einsatz beider Bilanzierungsalternativen gleichermaßen erfüllt sind. Während die Möglichkeit der Rückstellungsbildung für die betrachteten Sachverhalte auch nach IFRS unstrittig erscheint, ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob in den verschiedenen Wertkonzeptionen der IFRS die Voraussetzungen für eine außerplanmäßige Abschreibung gegeben sind. Der erste Hauptteil der Arbeit (Teil B) befasst sich mit der Problemdarstellung und Auflösung aus Sicht des HGB. Im sich daran anschließenden Teil wird die Problematik aus der Perspektive der IFRS beleuchtet. Gleichzeitig werden die Ergebnisse der beiden Bilanzierungskonzepte miteinander verglichen (Teil C). Zunächst werden jeweils die Instrumente der außerplanmäßigen Abschreibung und Rückstellung dargestellt, bevor auf die Konkurrenzproblematik am Beispiel von kontaminierten Immobilien im Anlagevermögen eingegangen wird. Zur Lösungsfindung wird im Bereich der handelsrechtlichen Bilanzierung zwischen Grundstücken und Gebäuden differenziert. Nach einer Darstellung und Würdigung der Literaturthesen zur Grundstücksproblematik (B.II.1.a) wird eine mögliche Auflösung des Bilanzierungskonflikts mittels Auslegung der GoB (B.II.1.b und B.II.2.b) diskutiert. Bei der Konkurrenzabwägung nach IFRS erfolgt eine Abgrenzung zwischen der Bilanzierung zum Anschaffungskostenmodell (C.II.1) und der Zeitwertbilanzierung (C.II.2). Nach der Analyse einschlägiger Standards (C.II.1.b.aa) wird im weiteren Verlauf ein möglicher Lösungsweg im Rückgriff auf die Informationsfunktion der IFRS entwickelt (C.II.1.b.bb und C.II.2.c).
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