Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: International Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Republik Kroatien hat sich seit seiner Unabhängigkeit in den Jahren 1991 bis 2011 besser entwickelt als die übrigen Länder in Mittel- und Osteuropa und konnte von einem nachhaltigen und nicht-inflationären Wirtschaftswachstum profitieren. Trotz des, durch die Wirtschaftskrise, ausgebliebenen Wirtschaftswachstums in den Jahren 2008 bis 2011 und einer beginnenden Rezession in 2012 sind die Aussichten auf ein wiederkehrendes Wachstum ab dem Jahr 2013 positiv. Der Grund für die positiven Aussichten ist der zum 1. Juli 2013 anstehende EU-Beitritt, durch den ein Wirtschaftswachstum von einem bis 1,5 Prozent in den darauffolgenden Jahren prognostiziert wird. Im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen für den anstehenden EU-Beitritt, welcher ursprünglich auf das Jahr 2009 datiert war, konnten in Kroatien durch zahlreiche Reformen, unter anderem in den Bereichen Justiz, Verwaltung, Umweltschutz und Infrastruktur, Rahmenbedingungen nach europäischem Standard geschaffen und bereits viele Investoren gewonnen werden. Nach erfolgtem EU-Beitritt ist die Umsetzung noch ausgebliebener Investitionen für Projekte in den Bereichen Energie, Infrastruktur und Umweltschutz geplant, welche die Rahmenbedingungen für ausländische Investoren nachhaltig stärken. Zusätzlich werden ausländische Investoren durch das in 2007 in Kraft getretene Investitionsförderungs-gesetz in Form von Steuervergünstigungen bis hin zur kompletten Steuerbefreiung und Subventionen unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Kroatien bietet für ausländische Investoren und Unternehmensgründer vor allem Stärken im Bereich der Arbeitskräfte, Infrastruktur und einem bedeutenden Tourismussektor, in dem auch zukünftig ein großes Potential liegt. Chancen ergeben sich durch den anstehenden EU-Beitritt dadurch, dass Kroatien als 28. Mitgliedsstaat Teil des gemeinsamen EU-Binnenmarktes wird und somit alle Rechte der EU genießt, die sogenannten vier Freiheiten. Dadurch wird es Unternehmen ermöglicht, Waren und Dienstleistungen im gesamten EU-Binnenmarkt uneingeschränkt zu handeln und Kapital sowie Personal EU weit einzusetzen.
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