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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die mittlerweile weitverbreitete Nutzung von internetbasierten Medien, wie z.B. Facebook zeigt, wie leicht eine unüberlegt gepostete Äußerung den Kontext eines schutzwürdigen persönlichen Gesprächs verlässt. Die einschlägige Rechtsprechung in den letzten Jahren verdeutlicht, dass negative Äußerungen von Arbeitnehmern über den Arbeitgeber oder das sonstige…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die mittlerweile weitverbreitete Nutzung von internetbasierten Medien, wie z.B. Facebook zeigt, wie leicht eine unüberlegt gepostete Äußerung den Kontext eines schutzwürdigen persönlichen Gesprächs verlässt. Die einschlägige Rechtsprechung in den letzten Jahren verdeutlicht, dass negative Äußerungen von Arbeitnehmern über den Arbeitgeber oder das sonstige Arbeitsumfeld in sozialen Medien zunehmend kündigungsrechtliche Bedeutung erlangen. Ziel dieser Arbeit ist es, anhand von zwei Urteilen der Arbeitsgerichte Duisburg und Hagen einen Überblick über die Vielschichtigkeit der Rechtsprechung bei kündigungsrelevanten Äußerungen in sozialen Medien zu geben.