Die Charakteristika der algorithmischen Entscheidungsfindung begründen interdisziplinäre Herausforderungen, welche bei der datenbasierten Bewertung von Personen etwa im Rahmen der Bewerberauswahl im Beschäftigungskontext insbesondere in neuen Formen der Ungleichbehandlung zu sehen sind. Der bestehenden Rechtsordnung gelingt es dabei nur bedingt, unerwünschten Ungleichbehandlungen Einhalt zu gebieten. Die Arbeit befasst sich mit dem Zusammenspiel zwischen dem Antidiskriminierungs- und Datenschutzrecht sowie dem in Entstehung begriffenen Recht über Künstliche Intelligenz und entwirft dabei ein Konzept zur regulatorischen Einhegung von Diskriminierungseffekten beim Einsatz von Systemen der Künstlichen Intelligenz.
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