Integration beherrscht nicht erst seit der sog. Flüchtlingskrise die öffentliche Debatte. Hierbei steht die Frage im Raum, wie die Integration einer sich kulturell zunehmend pluralisierenden Gesellschaft strukturiert werden kann und welche Rolle das Recht bei dieser Strukturierung spielen kann. Dabei reichen die Vorschläge innerhalb des staatsrechtswissenschaftlichen Diskurses von einer "deutschen Leitkultur" bis hin zur Annahme eines ungeschriebenen Staatszieles "Integration", wobei sich hierhinter wiederum ganz unterschiedliche Konzepte verbergen. Was sich diesbezüglich dem Grundgesetz normativ entnehmen lässt, bleibt dabei oft vage. In dieser Situation legt Matthias Wagner mit seiner Arbeit einen Vorschlag vor, wie aus einer Gesamtdeutung integrationsrelevanter Normen des Grundgesetzes ein Integrationskonzept und -auftrag gewonnen werden kann. Die aufgestellten Thesen werden und sollen zum Widerspruch herausfordern, versteht sich das Werk doch explizit als Diskussionsbeitrag.
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