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In der (verfassungs-)politischen Diskussion ist einerseits der Ruf nach stärkerer Anerkennung rechtlicher Positionen kultureller Minderheiten zu vernehmen. Andererseits wird eine Stärkung 'kultureller Rechte' jedoch mit äußerster Skepsis betrachtet. Gabriele Britz zeigt Möglichkeiten und Grenzen einer Begründung kultureller Rechte auf. Trotz spärlicher gesetzlicher Vorgaben sind die Gerichte für eine Anerkennung besonderer kultureller Rechtspositionen aufgeschlossen, lassen allerdings überzeugende rechtsdogmatische Begründungen vermissen. Anknüpfend an sozialwissenschaftliche…mehr

Produktbeschreibung
In der (verfassungs-)politischen Diskussion ist einerseits der Ruf nach stärkerer Anerkennung rechtlicher Positionen kultureller Minderheiten zu vernehmen. Andererseits wird eine Stärkung 'kultureller Rechte' jedoch mit äußerster Skepsis betrachtet. Gabriele Britz zeigt Möglichkeiten und Grenzen einer Begründung kultureller Rechte auf. Trotz spärlicher gesetzlicher Vorgaben sind die Gerichte für eine Anerkennung besonderer kultureller Rechtspositionen aufgeschlossen, lassen allerdings überzeugende rechtsdogmatische Begründungen vermissen. Anknüpfend an sozialwissenschaftliche Forschungsergebnisse analysiert Gabriele Britz die tatsächlichen Grundlagen kultureller Differenz. Sie zeigt, daß kulturelle Differenz durch Selbst- und Fremdzuschreibung kultureller Zugehörigkeiten und Merkmale auf Grundlage ethnischer Grenzziehungen konstruiert wird und im individuellen Selbstverständnis große Bedeutung erlangen kann. Entsteht damit eine 'kulturelle Identität', wird diese Grundlage für die Artikulation kultureller (Minderheiten-)Belange. Inwieweit besteht dann im Rahmen verfassungsdogmatisch etablierter Rechtspositionen die Notwendigkeit, besondere kulturell motivierte Bedürfnisse anzuerkennen? Welche theoretische Funktion könnten weitergehende besondere kulturelle Rechte haben? Wie lassen sich diese im geltenden Verfassungsrecht begründen? Die grundrechtliche Relevanz des individuellen Selbstverständnisses ist der Schlüssel zur normativen Verortung kultureller Differenz. Der gewählte grundrechtstheoretische Ansatz gestattet einerseits die Begründung bestimmter kultureller Rechte, setzt dieser andererseits aber auch deutliche Grenzen. ist Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen und Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

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