Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Note: 1,3, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Herausforderung für jede Gesellschaft ist es, die Versorgung der nicht mehr arbeitenden Bevölkerung sicher zu stellen und die mit der Versorgung entstehenden Lasten gerecht auf den arbeitenden Teil umzulegen. Dies sind im Ablauf der Zeit stets neu zu lösende Aufgaben und es ist die Pflicht jeder Politik, den Generationswechsel wirtschaftlich zu gestalten. Der Wunsch nach Versorgung und Sicherheit ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Kein Mensch jedoch kann dieses Bedürfnis völlig aus eigener Kraft befriedigen. Wenn er nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, braucht er Hilfe von außen. Von welcher Seite diese Hilfe kommt, sei es vom Familienverband oder von anderer Seite, ist eine Frage des Systems. Gibt es keine staatliche Vorsorge, kann nur die Familie bzw. die Gruppe, in welcher der Mensch lebt, diese Aufgabe übernehmen. Der Familienverband sorgte lange Zeit aus wirtschaftlichen, moralischen und religiösen Gründen für die Sicherheit und die Deckung des Bedarfs im Alter. Er kann somit „als Urform aller wirtschaftlichen Organisation angesehen werden, die sich um die Deckung des Bedarfs ihrer Angehörigen kümmerte“.1 Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von Fragestellungen: Wie ist die Absicherung im Familienverband zu verschiedenen Zeitpunkten in der Geschichte ausgestaltet? Welche Rolle spielt in einer vorindustriellen Gesellschaft der Staat bei der Altersvorsorge? Nach wie vor ist bei einigen Völkern der Erde der Familienverband die einzige Absicherung. Wodurch kam es in den heutigen Industriestaaten zu dem Wechsel und in welcher Form wirkte die Phase der Industrialisierung mit ihrer tief greifenden Umstrukturierung der be- stehenden Systeme auf die herkömmliche Absicherung durch den Familienverband ein? In der heutigen Zeit ist in den industrialisierten Ländern die Absicherung für verschiedenste Risiken des Lebens besonders ausgeprägt. Dies gilt vor allem für die so genannten Sozialstaaten. [...]