Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Das politische System der Bundesrepublik , Sprache: Deutsch, Abstract: Bei zahlreichen Spaziergängen durch die Mainzer Innenstadt kam ich nicht aus dem Stau-nen über die großartige kulturelle Vielfalt und die zahlreichen sakralen Bauten in den Städten. Die Erschaffung dieser kulturellen Vielfalt vollzog sich in Jahrhunderten. Jede Generation hinterließ einen Beitrag zur Kultur, der sich in Form von Bauwerken, Bibliotheken, Theatern etc. manifestierte. Kultur bedarf der Förderung. All diese Vielfalt verschlang Unmengen an Mitteln, brachte jedoch einen kaum in Geld zu beziffernden geistigen Nutzen. Und auf je-der neuen Generation lastet nicht nur die Pflicht die großartige abendländische Kulturtradition zu erneuern und zu erweitern, sondern auch die bereits bestehende Kultur für die Nachwelt zu erhalten und zu pflegen. Der großartige Nachlass aus der Vergangenheit verschlingt allerdings Unmengen von öffentlichen Mitteln und so stellte ich mir die Frage, wer für die Förderung all dieser Schätze verantwortlich ist? Bei meinen Recherchen wurde auf den ersten Blick klar, dass das Kulturförderungssystem in der BRD föderalistisch organisiert ist und dass das Grundgesetz die Kulturhoheit und auch die Zuständigkeit für die Kulturfinanzierung auf die Länder überträgt. Über 90 Prozent der Kulturausgaben in Deutschland tragen Länder und Gemeinden (vgl. Dt. Kulturrat 2005: 1). Die Bundeskompetenzen der Kulturförderung, ergeben sich aus geschriebenem Verfassungsrecht (Art. 32, Art. 87 ff GG). Der Bund übernimmt die Aufgabe, Rahmenbedingungen für den Kulturbereich zu schaffen. Seine Aufgabe liegt somit im Wesentlichen in seiner Gesetzgebungskompetenz (vgl. Dt. Kulturrat 2006: 3). An dieser Stelle stellt sich die Frage nach der Tatsächlichen Rolle des Bundes bei der Kulturförderung. Konkret lautet die Fragestellung also: Gibt es klar abgegrenzte Kompetenzen zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Kulturförderung? Zu Beginn der Arbeit wird die Kulturpolitik der Länder und Gemeinden erörtern. Im zweiten Teil wird die Kulturpolitik des Bundes erörtert. Im dritten Teil gehe ich auf die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Kulturbereich ein. Im letzten Teil der Arbeit fas-se ich schließlich alle Erkenntnisse in einem Fazit zusammen, um die zentra-le Frage dieser Arbeit zu beantworten. Im Rahmen dieser Arbeit wird es unmöglich sein, die Vielschichtigkeit des Phänomens des Kulturföderalismus komplett zu erfassen. Es sollen lediglich die wichtigsten, für die Fragestellung relevanten Ansätze angesprochen werden.
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