Was gilt als Kunst(-werk) und was nicht? Und wer kann diese Frage beantworten? Die Geschichte der Kunstgeschichte selbst liefert hierzu aufschlussreiche Perspektiven, wenn man die rechtshistorischen Kontexte mit in den Blick nimmt. Zwischen Dada und Fluxus untersucht Marius Müller die wechselseitige Einflussnahme von Rechtswissenschaft und Kunstgeschichte auf die Begrifflichkeiten und Definitionen von (bildender) Kunst. Dabei kommt er zu einem überraschenden Befund: Das Denken der juristischen »Kunstbetrachter« und ihrer Fakultät prägten auf kunsttheoretischer Ebene das Verständnis von (bildender) Kunst.
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