Die europäische Umweltpolitik verfolgt vermehrt das Ziel einer nachhaltigen Rohstoffbewirtschaftung. Bei dieser kommt den Unternehmen der Recyclingwirtschaft die zentrale Aufgabe zu, die Wirtschaft mit aus Abfallmaterialien gewonnenen Sekundärrohstoffen zu versorgen. Die neue EG-Abfallrahmenrichtlinie unterstützt mit ihrem abfallrechtlichen Ressourcenkonzept diese Zielsetzungen. Andererseits belastet das parallel entstandene neue EU-Chemikalienrecht der REACH-Verordnung die angestrebte Rohstoffbewirtschaftung durch die Recyclingunternehmen in kostenmäßiger und administrativer Hinsicht. Die neuen abfallrechtlichen und chemikalienrechtlichen Regelungen erweisen sich als wenig aufeinander abgestimmt und enthalten vielfach Unstimmigkeiten und Widersprüche. Die rechtliche Ausgestaltung des neuen EG-Abfall- und Chemikalienrechts ist jedoch noch nicht abgeschlossen und nach den Bedürfnissen der Praxis fortzuentwickeln. Mit der vorliegenden Abhandlung analysieren und bewerten die Verfasser die die Recyclingunternehmen betreffenden neuen Vorschriften und legen konkrete Vorschläge für eine Harmonisierung des Abfallwirtschafts- und Chemikalienrechts vor. Mit ihren Vorschlägen möchten sie für den europäischen Gesetzgeber einen Diskussionsbeitrag zur rechtlichen Umsetzung des Ressourcenkonzepts leisten.