Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Sonstiges, Note: 2,0, Hochschule für Bildende Künste Braunschweig, Sprache: Deutsch, Abstract: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehr, sind frei." So steht es im Grundgesetzt, Artikel fünf, Absatz drei.Dieser Satz ist sowohl gut verständlich als auch einleuchtend. Wärendiese vier Dinge in irgendeiner Art und Weise eingeschränkt müsste man sich ernsthafte Gedanken über die deutsche Demokratie machen und um die Meinungs- und Gedankenfreiheit. Die Kunst zu machen, die man machen möchte und an dem zu Forschen was einen interessiert ist ein großes Privileg, dass durch dieses Grundgesetz gegeben ist und welches ich auf den nächsten Seiten der Referatsverschriftlichung genauer betrachten möchte. Zunächst werde ich auf die grundlegenden Gesetze, Richtlinien, Schutzbereiche und Geltungsbereiche eingehen, die sich mit Kunst, Kunstwerken, Künstlern und Urhebern auseinandersetzen. Welche rechtlichen Strafen gelten, wenn man gegen eines dieser Dinge verstößt? Besonders wichtig hierbei ist die Stellung des Urhebers. Weitergehend interessieren mich der Bereich der Satire und die Entstellung von Kunstwerken. Wie weit darf ein Satireobjekt gehen und welche Rolle spielt hierbei sowohl der Urheber als auch zum Beispiel das öffentliche Interesse? Dazu habe ich ein Fallbeispiel erarbeitet, welches sich mit dem Bundesadler- auch Gies-Adler im weiteren Verlauf genannt- beschäftigt. Welche Ausnahmen bietet die Satire besonders im Hinblick auf das Interesse der Öffentlichkeit? Werden Unterscheidungen gemacht, ob es sich um ein Problem des privaten oder des öffentlichen Interesse handelt? Im Fazit werde ich versuchen, die herausgearbeitete Problemstellung der Satire weiter zu hinterfragen und möglicherweise Lösungsansätze vorzustellen. In welchen Medienbereichen kommt Satire vor und gibt es einen Unterschied zwischen heutiger Satire und zurückliegender? Zum Abschluss möchte ich versuchen meine Diskussionsfrage ein Stück weit selbst zu beantworten.
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