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Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1,0, Technische Universität Wien (CEC), Veranstaltung: Immobilienbewertung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Auswirkung der Kurzzeitvermietung auf den Ertragswert einer Wohnung und behandelt die dazu einschlägigen Rechtsnormen in den Grundzügen. Durch Plattformen wie bspw Airbnb oder Booking.com wird Wohnungseigentümern eine Alternative zur herkömmlichen Vermietung geboten und durch das tageweise Anbieten einer Wohnung an Reisende lässt sich in Wien ein durchschnittlicher Betrag von…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1,0, Technische Universität Wien (CEC), Veranstaltung: Immobilienbewertung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Auswirkung der Kurzzeitvermietung auf den Ertragswert einer Wohnung und behandelt die dazu einschlägigen Rechtsnormen in den Grundzügen. Durch Plattformen wie bspw Airbnb oder Booking.com wird Wohnungseigentümern eine Alternative zur herkömmlichen Vermietung geboten und durch das tageweise Anbieten einer Wohnung an Reisende lässt sich in Wien ein durchschnittlicher Betrag von EUR 61,15 pro Nacht erwirtschaften. Da ein Eigentümer idR nicht daran interessiert ist, den Betrieb über die Plattformen selbst zu führen, ist eine Verpachtung der Wohnung an sog Betreiber denkbar. Diese kümmern sich dann um den operativen Betrieb und zahlen dafür Miete/Pacht, die idR, aber vor allem bei Immobilien im Vollanwendungsbereich des MRG, weit über dem gesetzlich zulässigen Mietzins liegt. Ebenso obliegt es in dieser Form dem Betreiber den gesetzlichen Vorschriften, die sich u.a. aus der GewO, den einschlägigen Steuergesetzen sowie dem WTFG ergeben, zu entsprechen. Steht dem Betrieb auch gem MRG, WEG sowie der BO für Wien nichts im Weg, so kann die Vermarktung, die für gewöhnlich ausschließlich über die Plattformen erfolgt, beginnen. Die rechtliche Situation zwischen Eigentümer und Betreiber ergibt sich aus deren Vertrag, wobei zwei Formen, einerseits ein Mietermodell mit fester bzw variabler Pacht und andererseits ein Betreibermodell auf Rechnung und Gefahr des Eigentümers, möglich sind. Hieraus leitet sich dementsprechend auch der dem Vermieter zustehende Zahlungsfluss ab, der in weiterer Folge in die Ertragswertberechnung eingeht. Für die Bewertung wird das Pachtwertverfahren in leichter Abwandlung zum Ertragswertverfahren verwendet. Da das zu bewertende Objekt in seiner Substanz aber stets eine Wohnung bleibt, die jederzeit wieder zur langfristigen Vermietung genutzt werden kann, sind einige Parameter hieraus zu berücksichtigen. Im Ergebnis erhält man, trotz Berücksichtigung der operativen Risiken und der daraus folgenden Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes, in den alternativen Verwendungen der Wohnung einen vergleichsweise höheren Ertragswert als bei einer MRG-Vermietung. Für einen Eigentümer bzw Investor ist in Anbetracht des zugehörigen Aufwandes jedoch nur das Modell der Fest- bzw ggf auch der Umsatzpacht zu empfehlen, woraus sich aber ein erheblicher Mehrertrag von mehr als 60% in der Beispielwohnung ergeben kann. Schlussendlich wird das Modell der Verpachtung an eine Betreibergesellschaft unter der

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