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Essay aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Ethik, Note: 1.0, Universität Regensburg, Veranstaltung: Autonomie als Thema der Medizinethik, Sprache: Deutsch, Abstract: „Das Selbstbestimmungsrecht soll über der Behandlungspflicht des Arztes stehen (Artikel der Süddeutschen Zeitung Nr.125 vom Freitag dem 3. Juni 2005).“ Der Artikel der Süddeutschen Zeitung erläutert, dass der Nationale Ethikrat die Selbstbestimmung des Menschen stärken will. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass das Verbot der aktiven Sterbehilfe in Frage gestellt werden soll. Abgesehen von vielen rechtlichen Unklarheiten, die in…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Ethik, Note: 1.0, Universität Regensburg, Veranstaltung: Autonomie als Thema der Medizinethik, Sprache: Deutsch, Abstract: „Das Selbstbestimmungsrecht soll über der Behandlungspflicht des Arztes stehen (Artikel der Süddeutschen Zeitung Nr.125 vom Freitag dem 3. Juni 2005).“ Der Artikel der Süddeutschen Zeitung erläutert, dass der Nationale Ethikrat die Selbstbestimmung des Menschen stärken will. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass das Verbot der aktiven Sterbehilfe in Frage gestellt werden soll. Abgesehen von vielen rechtlichen Unklarheiten, die in dieser rein moralischen Diskussion vernachlässigt werden sollen, stellt sich nach der Lektüre dieses Artikels folgende Frage: Wieso wird die Diskussion um die Zulassung der aktiven Sterbehilfe dermaßen vehement verhindert? Als die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries einen Gesetzesentwurf vorstellte, der die Selbstbestimmung des Patienten in den Mittelpunkt rückte, sah sie sich aufgrund der immensen Kritik sogar dazu gezwungen, den Entwurf zurückzuziehen. Diese Ablehnung gegenüber dem Thema aktive Sterbehilfe seitens der Politik entspricht aber nicht dem, was die Gesellschaft/ die einzelne Person / der Patient gegenüber dem Thema empfindet. In anderen Ländern, wie zum Beispiel Holland, führte der gesellschaftliche Wunsch nach einer anderen moralischen Einstellung gegenüber diesem Thema sogar zu einer mittlerweile geänderten Gesetzeslage. Somit darf dieses Thema nicht als „moralisch bedenklich“ in einer Schublade der Ethikkommission landen, sonder muss offen diskutiert werden. Die folgende Diskussion soll versuchen die gängigsten Argumente kritisch zu hinterfragen und gegeneinander zu stellen. Ziel dieser Diskussion kann kein Ergebnis sein, welches Allgemeingültigkeit besitzt, da die Moralvorstellungen eines jeden Einzelnen dazu viel zu verschieden sind, es soll mehr zum eigenen Nachdenken über das Thema aktive Sterbehilfe anregen.