Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, SRH Hochschule Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Die Relevanz der latenten Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss hat sich in der nahen Vergangenheit signifikant verändert. Dies resultiert aus der Überarbeitung des Handelsgesetzbuches (kurz HGB) durch das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (kurz BilMoG(1) ). Zu klären sind inwiefern diese Änderungen im HGB die Bilanzierung von latenten Steuern konkret verändert und inwieweit diesen Neuregelungen Sinnhaftigkeit unterstellt werden kann. Um die Änderungen bei der Bilanzierung latenter Steuern besser bewerten zu können, sollte man jedoch nicht nur die neuen Regelungen des HGB betrachten, sondern ebenso die bisherigen Regelungen zur Bilanzierung latenter Steuern in die Überlegung mit einbeziehen. Bei diesem Vergleich ist offensichtlich, dass den beiden Regelungen zu latenten Steuern unterschiedliche Konzepte zu Grunde liegen. Dabei steht dem bisher im HGB etablierten Timing-Konzept das bereits durch die international financial reporting standards (kurz IFRS) bekannte Temporary-Konzept gegenüber. Aufgrund der hohen Komplexität der Bilanzierung latenter Steuern ist es im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich alle Problematiken dieses Themas umfassend darzustellen. Dementsprechend wird auf die Erörterung einzelner Sondersachverhalte wie z.B.: Pensionsrückstellungen verzichtet. Zunächst wird auf den Begriff der latenten Steuern im Allgemeinen eingegangen. Anschließend wird die Entstehung von latenten Steuern, unterschieden in aktiv und passiv latente Steuern, näher erläutert. Nach einer Zusammenfassung des Timing-Konzeptes folgt ein kritischer Vergleich mit dem Temporary-Konzept. Daraufhin werden weitere Regelungen des BilMoG, die einen Einfluss auf die latenten Steuern haben, erläutert und kritisch hinterfragt. Diese Arbeit wird abgeschlossen durch ein Fazit und einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der latenten Steuern. Zum besseren Verständnis werden die darzustellenden Sachverhalte regelmäßig durch Anwendungsbeispiele näher erläutert. [...] ______ (1) In Kraft getreten am 29. Mai 2009