Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg, Veranstaltung: Internationale Rechnungslegung, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 wurde vorgeschrieben, dass kapitalmarktorientierte Gesellschaften, die dem Recht eines der Mitgliedstaaten unterliegen, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen haben. Die IFRS umfassen im Allgemeinen auch die älteren International Accounting Standards (IAS). Gemäß der Zielsetzung des International Accounting Standards Board (IASB) sollen durch die Standards entscheidungsnützliche Informationen (decision usefulness) vermittelt werden. Maßstäbe dafür sind die Informationsbedürfnisse der Adressaten, insbesondere der Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber etc. Die IFRS werden durch das IASB entwi-ckelt und verabschiedet. Für viele Unternehmen stellt die Umstellung auf IFRS noch heute, fast zwei Jahre nach dem Erstanwendungsstichtag, eine Herausforderung dar. Insbesondere bei der Berichterstattung über latente Steuern ist Fachwissen über nationales, internationales Steuerrecht und die Rechnungslegungsvorschriften notwendig. Da die Abgrenzung latenter Steuern nach IFRS von den nationalen Regelungen abweicht, werden in dieser Arbeit zunächst die Konzeptionen der Abgrenzung und die Bewertung latenter Steuern erläutert. Die Behandlung latenter Steuern im deutschen Recht wird in Gliederungspunkt 4 kurz skizziert. Der Schwerpunkt liegt in der Darstellung der Steuerabgrenzung nach IAS 12 im internationalen Abschluss in Gliederungspunkt 5. Der IAS 12 wird nicht abschließend behandelt. Es sollen die wesentlichen Regelungen veranschaulicht werden.