Das Werk erörtert nicht nur das weite Ermessen des Chefanklägers nach Art. 53 ICC-Statut, sondern beschäftigt sich auch und vor allem mit deren Grenzen. So können die Staaten dem Chefankläger bestimmte Prüfkriterien vorgeben und die Entscheidung zur Strafverfolgung und Anklageerhebung unterliegt richterlicher Kontrolle.
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