Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die UN-Generalversammlung die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ein Übereinkommen, das mit dem neuen Leitbild der Inklusion die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichem Leben fördern und sichern soll. Ein grundlegendes Element für eine solche Teilhabe und die Ausübung eigener Rechte bildet die Barrierefreiheit des öffentlichen Raums. Sind öffentlich zugängliche Anlagen wie Kultureinrichtungen oder Verwaltungs- und Justizgebäude nicht zugänglich, nutzbar und damit barrierefrei, bleiben Menschen mit Behinderungen die Ausübung ihrer Rechte sowie eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichem Leben verwehrt. Das vorliegende Buch analysiert den Einfluss und die Auswirkungen der UN-Konvention auf die kommunale Politik und Verwaltung in Bezug auf die Herstellung barrierefreier öffentlich zugänglicher Anlagen. Anhand von ausgewählten Beispielen wird der Handlungsbedarf auf kommunaler Ebene dargestellt, der als Folge der Ratifizierung gewertet werden kann und somit die Bedeutung der UN-Konvention hervorhebt. Als Ergebnis zeichnet sich die Konsequenz der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ab.