Inhaltsangabe:Einleitung: Das Altersvorsorgesystem in Deutschland befindet sich in einem dramatischen Wandel. Nach der bislang vorherrschenden ¿Drei-Säulen-Theorie¿ bilden die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge sowie die private Vorsorge die Basis für die Finanzierung der ¿Zeit nach dem Erwerbsleben¿. Die demographisch bedingte Überalterung der Bevölkerung, die zunehmende Verlängerung der Lebenserwartung sowie die aktuelle Arbeitslosenproblematik haben jedoch dazu geführt, dass die gesetzliche Rentenversicherung als bislang tragende Säule der Altersvorsorge zukünftig nicht mehr in der Lage sein wird, den Altersvorsorgebedarf in ausreichendem Umfang zu finanzieren. Dabei kann eine umlagefinanzierte weitere Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge aus gesamtwirtschaftlicher Sicht kein Lösungsansatz für die oben genannte Finanzierungsproblematik sein. Denn im internationalen Vergleich müssen die Arbeitskosten und insbesondere die Lohnnebenkosten in Deutschland als erheblicher Wettbewerbsnachteil angesehen werden. So werden zunehmend zahlreiche Arbeitsplätze in Billiglohnländer verlagert. Dies hat zur Folge, dass sich die Arbeitslosigkeit weiter erhöht und die sozialen Sicherungssysteme zusätzlich belastet werden. Wettbewerbspolitisch ist eine weitere Verteuerung des Produktionsfaktors Arbeit durch steigende Lohnnebenkosten nicht zu verantworten. Demzufolge soll auch aus staatlicher Sicht eine Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung durch zunehmend geförderte Vorsorgekonzepte im Bereich der betrieblichen und privaten Altersvorsorge erfolgen. Durch staatliche Förderungen in Form von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Ersparnissen sowie staatlichen Zuschüssen werden für Arbeitnehmer Anreize zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen. Mit dem Altersvermögensgesetz vom 26.06.2001 wurden die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge auf insgesamt fünf staatlich geförderte Durchführungswege erweitert. Seit dem Jahr 2002 wurde gem. § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG den Arbeitnehmern zudem ein gesetzlich festgeschriebener Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung eingeräumt, um die betriebliche Altersvorsorge zu forcieren. Neben den Durchführungswegen der bAV bietet die Entgeltumwandlung im Rahmen von betrieblichen Lebensarbeitszeitkonten eine alternative Möglichkeit zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung. In den nachfolgenden Ausführungen soll die Eignung von Lebensarbeitszeitkonten sowohl aus [...]
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