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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 2,7, FernUniversität Hagen (Kultur- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Betriebliches Lernen und Organisationsentwicklung , Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2007 legten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission die ‚Charta der Grundrechte der Europäischen Union’ vor. Dort heißt es in Arti-kel 14 (1): „Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruf-lichen Ausbildung und Weiterbildung“ und weiter, in Artikel 15 (2): „Alle Unions-bürgerinnen und Unionsbürger…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 2,7, FernUniversität Hagen (Kultur- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Betriebliches Lernen und Organisationsentwicklung , Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2007 legten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission die ‚Charta der Grundrechte der Europäischen Union’ vor. Dort heißt es in Arti-kel 14 (1): „Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruf-lichen Ausbildung und Weiterbildung“ und weiter, in Artikel 15 (2): „Alle Unions-bürgerinnen und Unionsbürger haben die Freiheit, in jedem Mitgliedstaat Arbeit zu suchen, zu arbeiten, sich niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbrin-gen.“ Um von diesen Rechten Gebrauch machen zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen Voraussetzungen zählen unter ande-rem sprachliche und kulturelle Kompetenzen der europäischen Bürger, ein möglichst einheitlicher Bezugsrahmen für berufliche Qualifikationen und die Bereitschaft von Einrichtungen und Unternehmen, innovative Ideen und Verfah-ren der europäischen Nachbarländer in bestehende Bildungs- und Ausbil-dungssysteme zu übertragen. Nur unter diesen Bedingungen können die Her-ausforderungen, die aus einem schnellen gesellschaftlichen und wirtschaftli-chen Wandel resultieren, gemeistert werden und die Wirtschaft Europas wach-sen. Um die oben genannten Voraussetzungen zu schaffen, hat die Europäi-sche Union in der Vergangenheit verschiedene Programme ins Leben gerufen. Im Jahr 2006 wurden bestehende Programme unter dem Dach des ‚Aktions-programms für den Bereich des lebenslangen Lernens’ zusammengefasst. Ziel dieser Hausarbeit ist es, der Frage nachzugehen, worin die Chancen die-ses Programms liegen, inwieweit diese Chancen ergriffen werden und an wel-chen Punkten die Umsetzung der Maßnahmen an ihre Grenzen stößt.