Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,5, Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach (Fachbereich Sozialwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention zwingt Staat und Gesellschaft dazu die Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung verstärkt unter der Perspektive von Inklusion und Teilhabe zu bewerten. Auch wenn das Wohnen in den Bereich des Alltagserlebens von Menschen gehört, mit dem wir alle unsere Erfahrungen machen und Einstellungen dazu finden, was "Wohnung", "wohnen", "behagliches wohnen", "Wohnkultur" und "Unwohnlichkeit" bedeuten, erleben Menschen ohne Behinderung nach Theodor Thesing ihr Wohnen im Gegensatz zu Menschen mit Behinderung häufig als selbstverständlich. Sie seien kaum gezwungen es zu reflektieren beziehungsweise zu analysieren, da es von ihnen als sicher und nicht gefährdet wahrgenommen wird. Für Menschen mit Behinderung gelte dies hingegen nicht. Ihr Wohnen sei gekennzeichnet durch "Fremdunterbringung" außerhalb der eigenen Familie und ein hohes Maß an "Institutionalisierung". In der modernen Behindertenpädagogik werde der Mensch mit seiner Behinderung zwar als gesellschaftlich integrierbar und mit Rechten auf Selbstbestimmung und Teilhabe gesehen, Begriffe wie "Wohnversorgung", "Fremdplatzierung", "Stationäre Unterbringung", "Pflegefälle und Pflegebedürftigkeit" belegten jedoch diesen institutionalisierten Charakter. Obwohl es im Rahmen von Inklusion und mit dem Gedanken von Selbstbestimmung und Teilhabe zunächst selbstverständlich erscheinen mag, dass gerade die Nutzer solcher institutionalisierten Wohneinrichtungen im Rahmen von Qualitätsentwicklung nach ihren Einschätzungen und Sichtweisen bezüglich ihrer Zufriedenheit gefragt werden, kommt dies in der Praxis heute noch sehr selten oder gar nicht vor. In dieser Forschungsarbeit soll der Versuch unternommen werden, die Kenntnisse von Experten - der Nutzer selbst und deren Betreuer - zum Aspekt der Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung in Wohneinrichtungen im Rahmen von Dienstleistungen der Behindertenhilfe zugänglich zu machen.
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