Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Medizin - Sonstiges, Note: 2,3, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Soll in Deutschland die aktive Sterbehilfe und/oder die Beihilfe zum Suizid nach dem schweizerischen Sterbehilfekonzept legalisiert werden? Diese Fragestellung untersucht diese Bachelor-Thesis. Gesetzlich zulässig sind in Deutschland heutzutage nur die passive und die indirekte Sterbehilfe, während die Schweiz neben diesen Formen auch die Beihilfe zum Suizid legalisiert hat. Beide Staaten verbieten hingegen die aktive Sterbehilfe. Seit vielen Jahren ist die Einführung und Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ein viel diskutiertes Thema, an dem sich die Meinungen scheiden. Dabei ist es keinesfalls neu. Schon der römische Philosoph Seneca (1 bis 65 n. Chr.) warf die Frage auf: "Wenn der eine Tod unter Qualen, der andere aber einfach und leicht sich vollzieht, warum sollte diesem nicht die Hand nachhelfen dürfen?". Bis in die heutige Zeit hat das Thema an Aktualität nicht verloren. Im Gegenteil haben in jüngster Zeit eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen und Veröffentlichungen die Diskussion erneut beflügelt und das Thema wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Befürworter einer Legalisierung bestimmter Formen der Sterbehilfe verweisen immer wieder auf die gesetzlichen Regelungen in unseren Nachbarstaaten Schweiz und Niederlande. Häufig wird dabei die Schweiz als ein gelungenes Beispiel benannt, weshalb verschiedene Sterbehilfeorganisationen deutsche Sterbewillige dahingehend beraten, den assistierten Suizid in der Schweiz zu wählen. Und rein faktisch hat ein regelrechter Sterbehilfetourismus in der Schweiz längst Formen angenommen. Die Legalisierung der Sterbehilfe wird teilweise hochemotional und brisant erörtert. Beteiligt sind in erster Linie Betroffenen- und Patientenverbände, Ärzte und Vertreter ärztlicher Standesorganisationen. Da das Thema nicht nur medizinische Aspekte hat, sondern auch ethische, erheben die Kirchen und Glaubensorganisationen ihrerseits moraltheologische und medizinisch-ethische Einwände. Die Beteiligung großer gesellschaftlicher Gruppen bewirkt zwangsläufig, dass sich Vertreter der politischen Gremien und Parteien ebenfalls sehr kontrovers an der Diskussion beteiligen. Die demografische Entwicklung und Überalterung unserer Gesellschaft werden voraussichtlich dazu beitragen, dass die Diskussion um die Erlaubnis der aktiven Sterbehilfe an Brisanz nicht verlieren, sondern eher zunehmen wird.
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