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Die Legitimation und die Grenzen von Vorbereitungstatbeständen sind virulente Gegenstände aktueller Strafrechtsdogmatik und Kriminalpolitik. Die Thematik hat in den letzten Jahrzehnten erheblich an Bedeutung gewonnen. Der Gesetzgeber greift immer häufiger zum Mittel des Strafrechts, um möglichst frühzeitig als gefährlich beurteilte Geschehensabläufe zu unterbinden. Erklärtes Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit. Die Nutzung des Strafrechts, das aus rechtsstaatlichen Gründen grundsätzlich nur restriktiv eingesetzt werden darf, wirft als unmittelbares Präventionsmittel jedoch dogmatische und…mehr

Produktbeschreibung
Die Legitimation und die Grenzen von Vorbereitungstatbeständen sind virulente Gegenstände aktueller Strafrechtsdogmatik und Kriminalpolitik. Die Thematik hat in den letzten Jahrzehnten erheblich an Bedeutung gewonnen. Der Gesetzgeber greift immer häufiger zum Mittel des Strafrechts, um möglichst frühzeitig als gefährlich beurteilte Geschehensabläufe zu unterbinden. Erklärtes Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit. Die Nutzung des Strafrechts, das aus rechtsstaatlichen Gründen grundsätzlich nur restriktiv eingesetzt werden darf, wirft als unmittelbares Präventionsmittel jedoch dogmatische und verfassungsrechtliche Bedenken auf. Mit welcher Legitimation und unter welchen Voraussetzungen darf das Strafrecht als 'schärfstes Schwert' des Staates eingesetzt werden, um gegen Handlungen vorzugehen, die als solche (noch) keine Rechtsgüter schädigen, sondern sich im Vorfeld einer Schädigung bewegen? Jens Puschke beantwortet diese Frage unter Rückgriff auf strafrechtsdogmatische, rechtstheoretische und verfassungsrechtliche Prämissen. Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2001 Erste juristische Staatsprüfung; Studium der Rechtswissenschaften, University of Sheffield und King's College - University of London (Master of Laws); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Freien Universität Berlin; 2005 Promotion; 2007 Zweite juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter, akademischer Rat und Habilitand am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Vertretungsprofessuren in Freiburg und Marburg.

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