Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft, Note: 1,7, Ludwig-Maximilians-Universität München (Institut für Soziologie), Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten zwanzig Jahren etablierte sich der Begriff der genetischen Diskriminierung in der Soziologie und wurde zu einem Gegenstand immer bedeutsamer kontroverser, wissenschaftlicher Diskussionen im Bereich der Biopolitik, national sowie international. Die Fragestellung, inwiefern Menschen aufgrund ihres Genmaterials durch den Arbeitgeber, die Behörden, die Versicherung oder ihr soziales Umfeld ungleich behandelt werden, ist soziologisch relevant, da sie bisher untersuchte Bereiche der Diskriminierung (Rassismus, Sexismus, et cetera) mit der Dimension der Genetik erweitert. Durch die Erfolge der Genforschung gelingt es bei immer mehr Krankheiten, ihren Ursprung auf bestimmten menschlichen Genen zu lokalisieren. Dies ermöglicht es, mit Gentests solche genetisch bedingten Krankheiten beim Menschen im Vorfeld festzustellen und so vor dem möglichen Ausbruch der Symptome eine eindeutige Diagnose stellen zu können. Die Ausbreitung von Gentests bietet jedoch nicht nur Chancen. Sie birgt auch die Gefahr von Benachteiligung und Stigmatisierung, denn neben den getesteten Patienten sind auch andere an den Informationen interessiert, die diese Analysen bieten. Gerade im Versicherungsgeschäft spielt das Wissen über die genetische Konstitution der Gesellschaft eine immer größer werdende Rolle. Die soziologische Fragestellung, mit der sich diese Hausarbeit beschäftigen soll, ist also, inwiefern private Versicherungsunternehmen Menschen aufgrund ihrer genetischen Anlagen benachteiligen und inwieweit hier von legitimer Risikodifferenzierung der Unternehmen gesprochen werden kann. Hierfür wird auf verschiedene Aspekte des Begriffs der genetischen Diskriminierung eingegangen. Zudem befasst sich die Arbeit dann genauer mit genetischer Diskriminierung im privaten Versicherungsbereich. Es wird die Frage gestellt, inwieweit bei den Handlungsweisen privater Versicherungen von legitimer Risikodifferenzierung gesprochen werden kann.