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Opferschutz und Beschuldigtenschutz im Strafverfahren schließen sich nicht aus, ein präziser Ausgleich der beiden Positionen ist aber geboten. Insbesondere die verfassungsrechtlich verankerten Verfahrensgarantien und Beschuldigtenrechte wie Fairnessprinzip und Unschuldsvermutung müssen gewahrt bleiben. Die Opferschutzgesetzgebung der letzten Jahrzehnte hat dies nur unzureichend berücksichtigt. Auch ist sie eine umfassende dogmatische Begründung für die strafprozessuale Verletztenbeteiligung schuldig geblieben. Jutta Bader entwirft in der vorliegenden Arbeit eine dogmatisch fundierte…mehr

Produktbeschreibung
Opferschutz und Beschuldigtenschutz im Strafverfahren schließen sich nicht aus, ein präziser Ausgleich der beiden Positionen ist aber geboten. Insbesondere die verfassungsrechtlich verankerten Verfahrensgarantien und Beschuldigtenrechte wie Fairnessprinzip und Unschuldsvermutung müssen gewahrt bleiben. Die Opferschutzgesetzgebung der letzten Jahrzehnte hat dies nur unzureichend berücksichtigt. Auch ist sie eine umfassende dogmatische Begründung für die strafprozessuale Verletztenbeteiligung schuldig geblieben. Jutta Bader entwirft in der vorliegenden Arbeit eine dogmatisch fundierte Verletztenstellung, die neben dem Opferschutzanliegen auch die Strafverfolgungs- und Beschuldigteninteressen berücksichtigt.

Autorenporträt
Jutta Bader ist frühere Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Nach dem Referendariat in Frankfurt am Main und Brüssel ist sie als Anwältin in Frankfurt am Main tätig.