Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: gut, 14 Punkte, Universität Bielefeld (Rechtsphilosophie), Veranstaltung: Rechtsphilosophische Fragen im bio- und medizinethischen Bereich, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Falle der eigenen Infertilität besteht die Möglichkeit, sich mit einer Frau zu arrangieren, die - aus welchen Gründen auch immer - bereit ist, ihre Fruchtbarkeit für eine andere Frau bzw. ein Paar zur Verfügung zu stellen, das Kind für sie auszutragen und es direkt nach der Geburt abzugeben. Bei dieser Form von Schwangerschaft handelt es sich um Leihmutterschaft. Die Leihmutterschaft kann weder allein Ausdruck der Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung der genetischen Eltern sein, noch ist sie allein Ausfluss des Rechts auf Leben für den Embryo. Vielmehr muß es sich um eine zusammenhängende Disposition der betroffenen Grundrechte der genetischen Eltern, der Leihmutter, der sozialen Eltern und des Embryos handeln.