In der Diskussion um eine Reform des Schuldrechts ist vor allem die Notwendigkeit einer zivilrechtlichen Lehre von der Pflichtverletzung deutlich geworden. Im Mittelpunkt der Untersuchung von Wolfgang Schur steht die genauere Analyse eines bestimmten Typus von Pflichten, nämlich der Sorgfaltspflichten im Bereich des Leistungsstörungsrechts. Der Typus der Sorgfaltspflicht wird in Abgrenzung gegenüber dem Typus der Leistungspflicht entwickelt. Gemeinsame Grundlage beider Arten von Pflichten ist ihr Bezug auf den Schutz von Rechtsgütern: Während die Leistungspflicht dem Schutz des Erfüllungsanspruches dient, konkretisiert sich die Sorgfaltspflicht in Pflichten zum Schutz absoluter Rechtsgüter, der rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit und der personalen Beziehung im Schuldverhältnis. Die Analyse der Leistungspflicht und der verschiedenen Typen von Sorgfaltspflichten ist damit eingebettet in eine zivilrechtliche Lehre von den Pflichten, die allerdings nur für die Ordnung des Schuldverhältnisses und damit für das Leistungsstörungsrecht entfaltet wird. Vor dem Hintergrund einer zu erwartenden Schuldrechtsreform gibt die Untersuchung von Wolfgang Schur dogmatische Leitlinien für eine nähere Bestimmung des Begriffs der Pflichtverletzung. Daneben verfolgt er auch das Anliegen, dem Prozeß einer immer noch zunehmenden Ausdehnung der Haftung des Schuldners für alle möglichen Verhaltensweisen Grenzen zu setzen. Geboren 1961; 1982-88 Studium der Rechtswissenschaften, Philosophie und Politik; 1988-91 Wiss. Mitarbeiter an der Universität Gießen; 1993 Promotion; 1994 zweites jur. Staatsexamen; 1994-96 Wiss. Mitarbeiter und seit 1996 Wiss. Assistent an der Universität Gießen; 2001 Habilitation; seit 2001 Privatdozent für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht und Rechtsphilosophie.
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