Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Pädagogik - Schulpädagogik, Note: 1.3, Universität zu Köln (Institut für Pädagogik), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Kind erfährt durch eine schlechte Bewertung seiner Leistung in der Schule Konsequenzen, die von Nichtversetzung über Versetzung in Sonderschulen bis hin zu Rückstufung in die Vorschule reichen. Durch gute Noten bekommt das Kind Anerkennung und Ermunterung, was oft auch durch Geldgeschenke durch Eltern und Bekannte noch verstärkt wird. Das Kind wird durch die Notengebung folglich extrinsisch motiviert, also durch äußere Anreize zum Lernen gebracht, nicht aber, wie es optimalerweise sein sollte, durch den Spaß am Lernen und am Lernstoff selber. Die Auslese- und Berechtigungsfunktion meint, dass über das Zeugnis eine Auswahl innerhalb einer Klasse getroffen wird. Es wird über die Noten selektiert, welches Kind in der Klasse bleiben darf, welches eventuell eine Klasse überspringt oder wiederholen muss. Auch wird anhand der Zensur ermittelt, ob ein Kind auf eine Sonderschule überwiesen wird, oder welche Schulform es nach der dritten Klasse besuchen kann. Die weiterführenden Schulen haben anhand der ihnen vorliegenden Zeugnisse festzulegen, welcher Schüler zu ihnen passt und welcher nicht. Dabei müssen sie Zeugnisse und Noten von Schülern unterschiedlicher Klassen und Schulen miteinander vergleichen. Das setzt voraus, dass Noten im gleichen Fach, aber von verschiedenen Schulen und Lehrern, vergleichbar sein müssen. Die schulische Leistung, von der KMK als „Erfüllung von Anforderungen“ definiert“ muss also einheitlich gemessen und nach allgemeingültigen Maßstäben bewertet werden. Bei wissenschaftlichen Erhebungen gibt es Maßstäbe für Messungen, die sogenannten Gütekriterien. Diese gelten auch bei der Leistungsmessung, die als die „Messung der Erfüllung von Anforderungen durch Anlegen eines Maßes“ definiert ist. Sie umfassen Validität, Reliabilität und Objektivität.