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Der Bedeutung der Sachverständigentätigkeit – vor allem im gerichtlichen V- fahren – werden sich die Rechtssuchenden und deren Rechtsanwälte immer mehr bewusst. Immer mehr Seminarveranstalter nehmen Seminare zum Sachverständigenbeweis in ihr Programm auf. Im Rahmen dieser Seminare, aber auch im Gedankenaustausch zwischen Richtern und Rechtsanwälten wird geschildert, dass nicht wenige Sachverständige der Aufgabe des technischen - raters des Gerichts trotz hoher beruflicher Qualifikation nicht gewachsen sind. Es fehlt vielfach das Verständnis für die Denkweise der Juristen. Immer wieder führen…mehr

Produktbeschreibung
Der Bedeutung der Sachverständigentätigkeit – vor allem im gerichtlichen V- fahren – werden sich die Rechtssuchenden und deren Rechtsanwälte immer mehr bewusst. Immer mehr Seminarveranstalter nehmen Seminare zum Sachverständigenbeweis in ihr Programm auf. Im Rahmen dieser Seminare, aber auch im Gedankenaustausch zwischen Richtern und Rechtsanwälten wird geschildert, dass nicht wenige Sachverständige der Aufgabe des technischen - raters des Gerichts trotz hoher beruflicher Qualifikation nicht gewachsen sind. Es fehlt vielfach das Verständnis für die Denkweise der Juristen. Immer wieder führen Ungeschicklichkeiten der Sachverständigen im Umgang mit den Rech- anwälten zu erfolgreichen Befangenheitsanträgen. Die Praxis beweist immer w- der, dass es nicht genügt, ein besonders qualifizierter Architekt, Bauingenieur oder Handwerker zu sein, um auch ein guter Sachverständiger zu sein. Dieses Buch hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch die Erfahrungen eines seit Ja- zehnten forensisch tätigen Sachverständigen und eines erfahrenen Richters aus dem Bausenat eines Oberlandesgerichts den Sachverständigen Ratschläge zu erteilen, wie sie ihre Tätigkeit bei Gericht erfolgreich wahrzunehmen imstande sind. In der nunmehr vorliegenden 2. Auflage sind neuere Entscheidungen zum Sachverständigenbeweis verwertet worden. Verwertet wurden auch Erfahrungen von Baujuristen und Sachverständigen aus der täglichen Zusammenarbeit. A- grund der Neueinführung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) wurde der Abschnitt VII (Sachverständigenentschädigung) völlig über- beitet. Zwar ist die Abschaffung der Fertigstellungsbescheinigung im geplanten „Forderungssicherungsgesetz“ beabsichtigt. Da das „Forderungssicherungsgesetz“ bei Erscheinen der 2.Auflage aber noch nicht in Kraft getreten ist, finden sich in dieser Auflage noch Ausführungen zur Fertigstellungsbescheinigung.
Autorenporträt
Vorsitzender Richter am OLG Karl-Heinz Keldungs ist Vorsitzender eines Bausenats beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Vor dieser Tätigkeit war er 10 Jahre lang Beisitzer in Bausenaten. Er ist Autor bei Ingenstau/Korbion "VOB-Kommentar" und Mitautor von Korbion/Hochstein/Keldungs "Der VOB-Vertrag"

Architekt Dipl.-Ing. Norbert Arbeiter ist seit über 20 Jahren als öffentlich-bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gebäudeschäden für Gerichte, Versicherungen, Wohnungsbaugesellschaften und Privatpersonen im Inland und europäischen Ausland tätig.