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Rechtssicherheit für Personalräte und Personalverantwortliche
Sprechstunden, Mitbestimmung, Mitwirkung – die Aufgaben als Personalrat sind vielfältig und umfangreich. Um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gut vertreten zu können, ist es wichtig, zu wissen, wann man handeln muss. Doch wer sagt einem, bei welchen Maßnahmen und geplanten Vorhaben man den Zeigefinger heben darf oder muss? Oder in welchen Situationen man das Recht hat, eine Stellungnahme abzugeben?
Die Antworten gibt das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz. Der Leitfaden für Personalräte Niedersachsen führt
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Produktbeschreibung
Rechtssicherheit für Personalräte und Personalverantwortliche

Sprechstunden, Mitbestimmung, Mitwirkung – die Aufgaben als Personalrat sind vielfältig und umfangreich. Um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gut vertreten zu können, ist es wichtig, zu wissen, wann man handeln muss. Doch wer sagt einem, bei welchen Maßnahmen und geplanten Vorhaben man den Zeigefinger heben darf oder muss? Oder in welchen Situationen man das Recht hat, eine Stellungnahme abzugeben?

Die Antworten gibt das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz. Der Leitfaden für Personalräte Niedersachsen führt Sie Schritt für Schritt durch das Gesetz und hilft Ihnen, im Dienstalltag schnell und richtig zu agieren.

In einer verständlichen und praxisorientierten Darstellung wird auf folgende Themenfelder eingegangen:

  • Grundlagen und Grundsätze der Personalratsarbeit
  • Geschäftsführung der Personalvertretung
  • Rechte und Pflichten des Personalrats und seiner einzelnen Mitglieder
  • Beteiligungsrechte des Personalrats
  • Verfahren bei Nichteinigung mit dem Dienstherrn


Stellen Sie Ihre Personalratsarbeit auf eine sichere Grundlage. Der Leitfaden für Personalräte Niedersachsen unterstützt Sie dabei.

Autorenporträt
Helmuth Wolf ist seit vielen Jahren Dozent im Personalvertretungsrecht. Bundesweit schult er regelmäßig Personalräte, Personalverantwortliche sowie Wahlvorstände und verfügt so über eine umfassende Erfahrung in der täglichen Anwendung des Personalvertretungsrechts.