Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 1,3, Universität Osnabrück (Katholische Theologie), Veranstaltung: Kirche - Anwältin der Menschenrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: "Jeder Staat hat die vorderste Pflicht, seine eigene Bevölkerung vor schweren und anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte zu schützen." Angesichts des 60. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) bekräftigte Papst Benedikt XVI. die Gültigkeit der Menschenrechte, die uneingeschränkt für alle Menschen gelten. Er fordert diese Rechte für alle Völker ein. Jegliche Gleichgültigkeit gegenüber Staaten, die diesen Schutz nicht garantieren können, sei zu vermeiden. So fordert Benedikt der XVI. ein Interventionsrecht der internationalen Gemeinschaft, um für die Menschenrechte einzutreten. "Jede Demokratie braucht kontrollierbare Regierungen, eine unabhängige Justiz und eine freie Presse". Die Katholische Kirche zeigt sich als Anwältin der Menschenrechte, als politisches Vorbild. Für diese Hausarbeit tut sich die Frage auf, wie sich die Position der Katholischen Kirche hinsichtlich der Menschenrechte entwickeln konnte. Hierbei wird auch Bezug auf die historischen Hintergründe genommen.
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