Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 3,0, Universität Hamburg (Institut für Weiterbildung e. V. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg), Veranstaltung: Modul 2 / Theorien der Kriminologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jugendstrafrecht dominiert der Erziehungsgedanke, was jedoch nicht heißt, dass sich das Jugendstrafrecht ausschließlich auf das ,,Erziehen" konzentriert und die generalpräventive, repressive Funktion unberücksichtigt lässt, die in der öffentlichen Diskussion immer wieder zyklisch aufflammt. Es ist unbestritten, dass dem ,,Jugend-strafrecht als echtem Strafrecht ganz wesentlich die Funktion zukommt, die Werte und Normen der Gesellschaft zu bestätigen und derart den Rechtsfrieden zu verteidigen" (Streng 2008: 9). Darüber hinaus räumt das Jugendstrafrecht Spielräume für positive, spezialpräventive Strategien ein, die es vor allen Dingen bei jungen und jüngeren Straftätern zu nutzen gilt.