Die Lex Baioariorum aus dem frühen Mittelalter ist die erste und für Jahrhunderte einzige umfassende Aufzeichnung des bayerischen Rechts. Sie ist der älteste in Bayern verfasste Text, der bis heute erhalten ist, und wegen der in ihr enthaltenen volkssprachigen Wörter zugleich das älteste Zeugnis für die bairische Sprache. Diese für die Erforschung der bayerischen Geschichte herausragende Quelle wird hier lateinisch nach einer der ältesten Handschriften vorgelegt, verbunden mit einer ÜberSetzung in modernes, verständliches Deutsch und ausführlichen Erläuterungen. Damit wird das Werk erstmals auch für Nicht-Fachleute erschlossen und zugänglich gemacht.
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