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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,2, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; ehem. Fachhochschule Ludwigsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zusammenhang mit Verlusten aus einer Liebhaberei haben Steuerzahler nach der geltenden Rechtslage sehr gute Karten. Dem Rechnungshof zufolge habe die Finanzverwaltung derzeit kaum Möglichkeiten, die steuerlich unbeachtliche Liebhaberei von den steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlusten z.B. aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sicher abzugrenzen. Die momentane Rechtslage biete…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,2, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; ehem. Fachhochschule Ludwigsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zusammenhang mit Verlusten aus einer Liebhaberei haben Steuerzahler nach der geltenden Rechtslage sehr gute Karten. Dem Rechnungshof zufolge habe die Finanzverwaltung derzeit kaum Möglichkeiten, die steuerlich unbeachtliche Liebhaberei von den steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlusten z.B. aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sicher abzugrenzen. Die momentane Rechtslage biete dem Steuerpflichtigen sogar einen Anreiz, ohnehin anfallende Lebenshaltungskosten als Betriebsausgaben zu behandeln und so Aufwendungen für Telekommunikation, Auto, Personalcomputer oder Reisen steuerlich geltend zu machen, um die Steuerschuld zu mindern. Hierdurch entsteht dem Fiskus Jahr für Jahr ein Steuerschaden von mehreren hundert Millionen Euro. So entfiel beispielsweise in Schleswig Holstein auf die tatsächlich erkannten Liebhabereifälle der Jahre 1997 bis 2001 ein Verlustpotential von rund 23 Mio. Euro. Viel schlimmer sind allerdings die Fälle, in denen Liebhaberei zwar vorliegt, von den Finanzämtern jedoch nicht erkannt wird. Untersuchungen des Landesrechnungshofs zufolge beträgt das Verlustpotential solcher Fälle im Durchschnitt mehr als 503 Mio Euro pro Jahr. Das entspricht fast 76.000 Euro pro Tag - allein in Schleswig Holstein. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich kritisch mit der Abgrenzung von steuerlich relevanter Betätigung zu steuerrechtlich unbeachtlicher Liebhaberei. Die Untersuchung soll es dem Leser zunächst ermöglichen, zu klären, was unter Liebhaberei aus Sicht der Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur zu verstehen ist. Dazu werden nach einer kurzen Einführung in dieser Arbeit zunächst die Grundlagen der Liebhaberei erläutert und anschließend die Besonderheiten bei den einzelnen Einkunftsarten ausgearbeitet. Danach folgt ein Blick auf die Verfahrensfragen und Kritik an der aktuellen Rechtslage. Abschließend wird ein eigener Beitrag zur möglichen Weiterentwicklung der Liebhabereiproblematik im deutschen Einkommensteuerrecht geleistet.

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