Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,0, Technische Universität Dresden (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Schmitts Schrift beginnt mit der Eingangsformel: "Der Begriff des Staates setzt den Begriff des Politischen voraus". Staat ist dabei als der "politische Status eines in territorialer Geschlossenheit organisierten Volkes" definiert. Er geht in seiner Bestimmung des Politischen davon aus, das die Identität der Begriffe staatlich und politisch aufgrund der gegenseitigen Durchdringung von Staat und Gesellschaft in der "demokratischen Organisation des Gemeinwesens" nicht mehr gegeben ist. Schmitt postuliert in seiner Schrift das charakterisierende Kriterium, welches das Politische ausmacht, folgendermaßen: "Die spezifische politische Unterscheidung, auf welche sich die politischen Handlungen und Motive zurückführen lassen, ist die Unterscheidung von Freund und Feind". Diese Freund-Feind-Unterscheidung soll den äußersten Grad einer Assoziation oder Dissoziation bezeichnen, d.h. das Politische "[...] bezeichnet kein eigenes Sachgebiet, sondern nur den Intensitätsgrad einer Assoziation oder Dissoziation". Der Feind ist in besonders intensiver Weise existentiell etwas anderes und Fremdes; die Möglichkeit eines Kampfes mit ihm ist per definitionem immer gegeben, da sein Anderssein eine Negation der eigenen Existenz bedeuten kann. Daher beinhaltet Politik immer die reale Möglichkeit eines Kampfes. Die Übereinstimmung von politisch und parteipolitisch ist dann möglich, wenn innenpolitische Gegensätze intensiver werden, als die außenpolitischen; dies führt zum Bürgerkrieg. Als extremstes politisches Mittel resultiert aus der Freund-Feind-Unterscheidung der Krieg; dieser ist nicht Ziel der Politik, aber als reale Möglichkeit Voraussetzung von Politik. Der Kriegsfall enthüllt als Ausnahmezustand den Kern der Dinge, insbesondere den Kern des Politischen. Eine Welt ohne Freund-Feind-Unterscheidung wäre letztlich eine Welt ohne Politik. Der Staat als wesentliche politische Einheit besitzt als zentrale Kompetenzen das ius belli, d.h. das Recht, Krieg zu führen, und damit die Bestimmung eines inneren oder äußeren Feindes. Zudem besitzt er das ius vitae ac nectis, d.h. die Verfügung über Leben und Tod. Da Schmitt den Staat als Einheit sieht, wendet er sich gegen pluralistische sozialer Assoziationen. Er negiert die Begriffe politische Gesellschaft/Assoziation und stellt ihnen stattdessen politische Einheit/Gemeinschaft entgegen. Pluralismus ergibt sich für Schmitt aus dem Begriff des Politischen nur in der Staatenwelt: "Die politische Welt ist ein Pluriversum, kein Universum".