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Litigation-PR in Deutschland (eBook, PDF) - Heinrich, Simon
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Masterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Kommunikationswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Aliquid semper haeret: Von jeder – noch so abwegigen Beschuldigung – bleibt immer etwas hängen (Francis Bacon) Der ehemalige Post-Chef Klaus Zumwinkel, die amerikanische Studentin Amanda Knox, der Wettermoderator Jörg Kachelmann oder der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann: sie alle haben mehr oder weniger ihre breite Bekanntheit in Deutschland…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Kommunikationswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Aliquid semper haeret: Von jeder – noch so abwegigen Beschuldigung – bleibt immer etwas hängen (Francis Bacon) Der ehemalige Post-Chef Klaus Zumwinkel, die amerikanische Studentin Amanda Knox, der Wettermoderator Jörg Kachelmann oder der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann: sie alle haben mehr oder weniger ihre breite Bekanntheit in Deutschland Gerichtsverfahren zu verdanken. Ob der Vorwurf der Steuerhinterziehung, der Vergewaltigung oder des Mordes. Sie alle mussten mindestens zwei Urteile über sich ergehen lassen, eines durch das Gericht, das andere durch die Öffentlichkeit. Auch wenn ein Angeklagter in Deutschland so lange als unschuldig gilt, bis er von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde, zeigen diese Fälle, welche Macht die Medien in Deutschland gerade bei juristischen Auseinandersetzungen besitzen. Den durch die Medien vorverurteilten Moderatoren Jörg Kachelmann und Andreas Türck beispielsweise hat der spätere Freispruch vor Gericht zwar eine Freiheitsstrafe erspart. Doch durch die Berichterstattung während der Prozesse, in der auch nach einem Freispruch immer wieder betont wurde, es handele sich nur um einen „Freispruch zweiter Klasse“, ist den Betroffenen eine berufliche Zukunft in ihrem alten Umfeld kaum mehr möglich. Der Ruf ist ruiniert, die öffentliche Existenz vernichtet (Boehme-Neßler, 2012). „Der Beklagte sieht sich heutzutage häufig einer ‚Umkehrung‛ der Unschuldsvermutung gegenüber: Er wird als schuldig dargestellt, bis der Beweis seiner Unschuld erbracht ist“