Die Möglichkeit, Sitzungen der kommunalen Vertretungskörperschaften ähnlich den Parlamentsdebatten im Deutschen Bundestag per Kamera auf den heimischen Bildschirm zu übertragen, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Häufig sind es die Kommunen selbst, die das Angebot insbesondere in Form eines Live-Streams auf der eigenen Internetpräsenz bereitstellen, um so ein Zeichen für Transparenz in Zeiten bürgerferner Politikentscheidungen zu setzen. Die rechtlichen Voraussetzungen solcher Übertragungen werden hingegen in Literatur und Praxis insbesondere unter dem Aspekt des Persönlichkeitsrechtsschutzes der gefilmten Personen kontrovers diskutiert. Die vorliegende Arbeit untersucht anhand der Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern ausgewählte Fragen zur Zulässigkeit des kreiseigenen Live-Streams sowie Möglichkeiten, das Live-Streaming durch kreiseigenes Recht zu regeln. Die Ausführungen können dabei weitestgehend auch auf die Ebene der Gemeinden und Städte übertragen werden. Abschließend wird sich in einem kleineren Teil der Arbeit den Auswirkungen einer Einführung entsprechender Angebote auf die kommunalpolitische Sitzungs- und Debattenkultur gewidmet.
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