Reformen durch das neue SchVG, das ESUG sowie jüngst das StaRUG brachten eine schrittweise Öffnung deutscher Unternehmensrestrukturierungen für den Markt. Hinzu treten zunehmend komplexe Finanzierungsstrukturen sowie ein aktiver Sekundärmarkt für notleidende Forderungen. Vor diesem Hintergrund rücken fremdkapitalbasierte Übernahmestrategien unter Umsetzung von Debt-Equity-Swaps stetig weiter in den Blickpunkt. Das deutsche Recht bietet Loan-to-Own-Investoren sowie sanierungsbedürftigen Schuldnern dabei eine wachsende Vielfalt möglicher Verfahrensvarianten: von collective-action-clauses in Anleihebedingungen, über die Verwertung von Pfandrechten an Gesellschaftsanteilen, das britische Scheme of Arrangement-Verfahren, das neue StaRUG, bis hin zum Insolvenzverfahren. Wertvolle Einblicke gewährt dabei eine Untersuchung des Loan-to-Own unter US-amerikanischem Recht (Gläubigertransparenz, Stimmverbote, Subordination aus Billigkeitsgründen). Im Lichte dessen untersucht Donatus Wang konkrete Reformperspektiven für das deutsche Recht. Reformen durch das neue SchVG, das ESUG sowie jüngst das StaRUG brachten eine schrittweise Öffnung deutscher Unternehmensrestrukturierungen für den Markt. Hinzu treten zunehmend komplexe Finanzierungsstrukturen sowie ein aktiver Sekundärmarkt für notleidende Forderungen. Vor diesem Hintergrund rücken fremdkapitalbasierte Übernahmestrategien unter Umsetzung von Debt-Equity-Swaps stetig weiter in den Blickpunkt. Das deutsche Recht bietet Loan-to-Own-Investoren sowie sanierungsbedürftigen Schuldnern dabei eine wachsende Vielfalt möglicher Verfahrensvarianten: von collective-action-clauses in Anleihebedingungen, über die Verwertung von Pfandrechten an Gesellschaftsanteilen, das britische Scheme of Arrangement-Verfahren, das neue StaRUG, bis hin zum Insolvenzverfahren. Wertvolle Einblicke gewährt dabei eine Untersuchung des Loan-to-Own unter US-amerikanischem Recht (Gläubigertransparenz, Stimmverbote, Subordination aus Billigkeitsgründen). Im Lichte dessen untersucht Donatus Wang konkrete Reformperspektiven für das deutsche Recht. Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaften an der EBS Law School in Wiesbaden; Studium der Betriebswirtschaftslehre (Master of Arts) an der EBS Business School in Oestrich-Winkel; Visiting Researcher Program an der Harvard Law School; Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main und in einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in München.
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