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Frontmatter -- Vorrede -- Inhalt des ersten Bandes -- I. Die Rechtsregel: Locus regit actum, kommt in Bezug auf die Gültigkeit der Form einer Handlung auch nach Preußischen Gesetzen zur Anwendung. -- II. Die Dispositions-Befugniß des Benefizial-Erben -- III. Die neuesten Verjährungs-Gesetze -- IV. Die Berechtigung und Verpflichtung des Fiskus hinsichtlich der Zinsen -- V. Bon den Zuwendungen an die todte Hand -- VI. Vom Widerrufe der Testamente -- VII. Extrakt aus den Materialien des Allg. Landrechts zu den §§. 150. bis 159. Tit. 16. Th. 1 -- VIII. Das Gesetz vom 19. Juli 1832., betreffend die…mehr

Produktbeschreibung
Frontmatter -- Vorrede -- Inhalt des ersten Bandes -- I. Die Rechtsregel: Locus regit actum, kommt in Bezug auf die Gültigkeit der Form einer Handlung auch nach Preußischen Gesetzen zur Anwendung. -- II. Die Dispositions-Befugniß des Benefizial-Erben -- III. Die neuesten Verjährungs-Gesetze -- IV. Die Berechtigung und Verpflichtung des Fiskus hinsichtlich der Zinsen -- V. Bon den Zuwendungen an die todte Hand -- VI. Vom Widerrufe der Testamente -- VII. Extrakt aus den Materialien des Allg. Landrechts zu den §§. 150. bis 159. Tit. 16. Th. 1 -- VIII. Das Gesetz vom 19. Juli 1832., betreffend die Laudemien rc. von Rustikalstellen in Schlesien -- IX. Die Uebernahme von Pfand- und Hypothekenschulden -- X. Ueber die Erwerbung und Ausübung der Realrechte auf Grundstücke, insbesondere der Hypothekenrechte, bei nicht vollständig eingerichtetem Hypothekenwesen -- XI. Ueber die Rothwendigkeit gerichtlicher Taxen und Versteigerungen bei den Auseinandersetzungen überlebender Ehegatten mit den Erben des verstorbenen, wenn sich unter diesen Minderjährige befinden -- XII. Die Deklaration vom 22. Juni 1839., betreffend das gesetzliche Erbrecht der Kinder und weitern Abkömmlinge der vor dem Erblasser verstorbenen Geschwister desselben, imgleichen auch der Halbgeschwister und deren Abkömmlinge im Herzogthume Schlesien -- XIII. Ueber Familienschlüsse bei Familien-Fideikommissen, Familien- Stiftungen und Lehnen -- XIV. Ueber die persönliche Fähigkeit zur Ausübung der Rechte der Standschaft, der Gerichtsbarkeit und des Patronats -- XV. Ueber Parochieen und deren Erlöschen -- XVI. Ueber das Schutzgeld -- XVII. Ueber die Rechtsverbindlichkeit eines Verzichtes auf den Rechtsweg bei Verträgen der Privatpersonen mit Staatsbehörden -- XVIII. Ueber die Zulässigkeit des Rechtsweges in Beziehung auf polizeiliche Verfügungen -- XIX. Die Deklaration vom 31. März 1839., über die Anwendung der §§. 12. und 13. des Anhanges zur Allg. Gerichtsordnung -- XX. Bon der Realjurisdiktion über veräußerte Theile eines erimirten Landgutes -- XXI. Ueber die Zulässigkeit der Restitutionsklage gegen ein mit der Richtigkeitsbeschwerde vergeblich angefochtenes Erkenntniß -- XXII. Ueber Verträge zahlungsunfähiger Schuldner zum Nachtheil der Gläubiger -- XXIII. Ueber die Exekution in Aktivforderungen des Schuldners. -- XXIV. Ueber die Befreiung der Pfand- und Hypotheken-Gläubiger von der Einlassung in den Konkurs und erbschaftlichen Liquidations- Prozeß -- Sachregister -- Register über die erläuterten Gesetze -- Druckfehler

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