Ist die Hartz IV Reform gescheitert? In weiten Teilen der Gesellschaft herrscht große Unzufriedenheit über das Sozialstaatsystem in Deutschland. Man fragt sich derweilen provokativ, warum Staatsbürger mit dem Gewicht ihrer Faulheit ihre arbeitenden Nachbarn belasten dürfen und dafür zuweilen auch noch mehr Geld erhalten, als derjenige der jeden Tag aufsteht und zur Arbeit geht. FDP Parteichef Guido Westerwelle stellte sich diese umstrittene Frage, die man eigentlich hierzulande nicht stellen darf, und erntete dafür Kritik und politische Entrüstung. Er war es auch, der das Dilemma zwischen steigender Arbeitslosigkeit und zunehmender Lohnungleichheit aufzeigte und Deutschland mit der aktuellen "Hartz IV Reformdebatte" konfrontierte. In diesem Buch werden diese empfundenen Ungerechtigkeiten und der daraus entstehende Reformbedarf aufgezeigt und in Interviews mit Landes- und Bundespolitikern die Frage analysiert, ob es sinnvoll ist, die Regelsätze für Sozialleistungen zu kürzen, um den Abstand zwischen einem Leben mit oder ohne Arbeit zu vergrößern. Bislang ist es noch nicht gelungen, ein überzeugendes Reformkonzept umzusetzen, um Arbeit erstrebenswert und das Leben ohne Arbeit lebenswert und moralisch vertretbar zu machen. Hier geht es vor allem um die Fragestellung, wie weit der Sozialstaat Hilfsbedürftige unterstützen soll, ohne dem Anreiz einer Beschäftigung, gerade im Niedriglohnsektor, entgegenzuwirken. Diese Bedeutung des Lohnabstandsgebots zwischen Beschäftigung und Arbeitslosigkeit soll aus ökonomischer, politisch-moralischer und rechtlicher Sicht analysiert werden. Kritisch beschäftigt sich Robert Czaplinski mit dem Effekt, dass soziale Unterstützung in Deutschland oftmals schon einem Mindestlohn gleichkommt. In der deutschen Verfassung findet das Lohnabstandsgebot zwar keine Berücksichtigung, der Grundsatz aber, dass ein arbeitender Mensch in Deutschland mehr Geld zur Verfügung haben muss als jemand, der seinen Lebensunterhalt nur mit staatlicher Hilfe bestreiten kann, findet sich im zwölften Buch des Sozialgesetzbuches wieder. Nach § 28 SGB XII müssen die Regelsätze unter dem durchschnittlichen Nettoverdienst der unteren Lohn- und Gehaltsgruppen liegen. Diese Regelung ist als Existenzminimum bekannt. Der im Gesetz zum Ausdruck gebrachte Vorrang der Erwerbstätigkeit steht aber erfahrungsgemäß häufig dort im Mittelpunkt der analysierten Debatte, wo sich Konstellationen ergeben, wo beispielsweise kinderreiche Sozialhilfeempfänger besser [...]
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