Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts, Note: 1, Technische Universität Dresden (Philosophische Fakultät), Veranstaltung: Ludwig Wittgenstein, Philosphische Untersuchungen, Text-Pro-Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: „In den Paragraphen 138-155, 179-192 der Philosophischen Untersuchungen (PU) diskutiert Wittgenstein, warum das (eventuell „schlagartig“ sich einstellende) Verstehen einer Regel kein „seelischer“ Vorgang oder Zustand sein kann. Diskutieren sie kritisch Wittgensteins Argumente, wobei Sie zunächst ausführen sollten, weshalb Wittgenstein das Verstehen beim Regelfolgen überhaupt erwägt.“ In den von mir betrachteten Paragraphen der Philosophische Untersuchungen1, insbesondere die Paragraphen PU 138 bis 155 sowie PU 179 bis 192, diskutiert Wittgenstein seine Auffassung vom „Verstehen“. Ich möchte mich unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung, besonders mit der Frage beschäftigen, ob das Verstehen als geistiger Zustand begriffen werden darf oder nicht. Und was die Gründe für ein blitzartiges Verstehen von gesprochenem Wort sind bzw. seien können. Nach Wittgensteins Überzeugung ist die Sprache ein regelgeleitete Tätigkeit, wobei die Regeln als Maßstäbe der Richtigkeit zu begreifen sind, welche nicht beschreiben wie Leute sprechen bzw. sprechen sollten, sondern erläutern, was es heißt, richtig und sinnvoll zu sprechen. Ich glaube er denk hierbei nicht unbedingt an die Grammatik, so wie wir sie verstehen, denn derjenige der eine sprachliche Regel ausdrückt, muss keine metasprachliche Aussage über die Anwendung von Wörtern haben, sondern es stellt sich vielmehr das Problem in den Vordergrund ob ein Ausdruck zu einem bestimmten Anlass eine normative Funktion erfüllt. Ich sehe dies als einen angenehm pragmatischen Ansatz in Wittgensteins Denkweise. Man kann somit sagen, dass Wittgenstein eine Differenzierung zwischen einer Regel und ihrem Ausdruck, einer Regelformulierung macht. Aber der Unterschied ist nicht der zwischen einer abstrakten Entität und ihrer konkreten Bezeichnung, sondern vielmehr der zwischen einer normativen Funktion und der sprachlichen Form, die benutzt werden muss um das Konstrukt anzuwenden. Daher glaube ich dass das „Regelfolgen“ als eine Art Erfolgsindikator angesehen werden kann, da es diesen Unterschied zwischen glauben, dass man einer Regel folgt, und ihr wirklich zu folgen, mit einspannt. Entscheidend ist doch, dass es einen Unterschied macht ob ich einer Regel folge oder ob ich vielmehr durch mein bloßes Handeln in Übereinstimmung mit der Regel, die Gesetzmäßigkeit verstanden habe. Hierzu eignet sich das Beispiel aus den PU 1432 mit dem Niederschreiben von Reihen.