Was so alles vor Gericht in Sachen Liebe landet. Potenzmittel, Seitensprünge, Sexspiele mit und ohne Geräusch und so weiter und so fort. Nur eine kleine Auswahl davon soll hier dargestellt werden. Es sind Fälle aus dem 19. Jahrhundert bis heute, die in Deutschland und anderswo die Gerichte beschäftigten. Das Buch ist aus der Idee heraus entstanden, Nichtjuristen über das "Recht der Lust und der Liebe" leicht verständlich zu informieren. Dabei wollte der Autor nicht nur illustre Fälle darstellen, sondern auch aufzeigen, wie sich die Rechtsprechung mit diesem, in weiten Teilen der Bevölkerung auch heute noch als anstößig empfundenen, Thema auseinandersetzt. Manche Urteile unter der damaligen Rechtslage und dem Zeitgeist unterworfen, sorgen heute bei dem Leser für Schmunzeln. Alles was man für Liebe und Sexbedürfnisse, nach Hingebung des Partners hielte, ist nicht immer legal. Und manche Liebeslust endete vor dem Richtertisch. Interessant ist auch, wie ausländische Gerichte die hier aufgeworfene Thematik behandeln. Wem ein kurioses Missgeschick zustößt, hat nicht nur den Schaden, sondern auch den Beifall von ungewollter Seite. Schadenfreude ist bekanntlich die schönste Freude. Schon die Stummfilme von Charlie Chaplin lebten davon: Der Pechvogel, der immer eins aufs Dach kriegt, löst bei Zuschauern und Lesern helle Begeisterung aus. Je irrer, je witziger, je absurder - desto nachhaltiger das Echo. Das zeigt das Kapitel über die Presseberichte. Und dass mancher Moralapostel nicht einmal vor weltberühmten Romanen halt macht, zeigt uns das letzte Kapitel. Auch in der heutigen Zeit sterben selbsternannte Moralwächter, auch bei manchen Verlagen nicht aus.
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