»Lex orandi, lex credendi« ¿ das »Gesetz des Betens« (der Gottesdienst) soll dem »Gesetz des Glaubens« (der kirchlichen Lehre) entsprechen und daraus entspringen. Dieser Grundsatz gilt auch und gerade in einer lutherischen Kirche. Wenn das Bekenntnis die Identität lutherischer Theologie und Kirche schriftgemäß zum Ausdruck bringt, dann kann der Gottesdienst dieser Kirche nichts anderes ausdrücken. In der Entstehungsgeschichte der altlutherischen Kirche zeigte sich die Relevanz und Brisanz dieses Grundsatzes besonders deutlich. Nun ist es aber keineswegs so, dass dem einen lutherischen Konkordienbuch nur eine einzige mögliche lutherische Agende entspricht. In der Geschichte lutherischer Kirche(n) hat es ¿ bei aller auch festzustellenden Kontinuität ¿ immer schon sehr unterschiedliche Agendenentwürfe gegeben, und im weltweiten Luthertum gibt es bis heute eine Vielfalt. Zudem liegt mit dem in den Kirchen der VELKD (und der gesamten EKD) in Gebrauch befindlichen Gottesdienstbuch ein ganz neues Konzept von Agende vor, das ja ¿ jedenfalls auch ¿ dem gottesdienstlichen Ausdruck lutherischer Identität dienen können will. Daher ist es angemessen, dass Thomas Melzl, Pfarrer und Mitarbeiter am Gottesdienstinstitut der Bayerischen Landeskirche, einen analytischen Blick auf die Gattung Agende wirft. Wer sich mit ihm auf die Lesart einer Agende als »Text, Intertext, Archiv« einlässt, dem leuchtet unmittelbar ein, warum ein Gottesdienstablauf, der im Gesangbuch abgedruckt ist, für einen unerfahrenen Gottesdienstbesucher eben nicht geeignet ist, den real stattfindenden Gottesdienst mit zu verfolgen. Agende als Text und Gottesdienst als Feier im Vollzug sind eben nicht identisch. Melzls Beobachtungen und Reflexionen regen zum Weiterdenken an und wir danken sehr für die Anteilgabe. (Aus dem Vorwort von Achim Behrens)
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