Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 1,3, Universität Münster (Fachbereich 1 - Evangelische Theologie), Veranstaltung: Proseminar Kirchengeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit der Haltung Martin Luthers im sogenannten ‚Bauernkrieg‘ von 1524-1525. Anhand der Quelle „Ermahnung zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben. 1525.“ (WA 18; [279]291,334) soll diese analysiert und in ein Verhältnis zu Luthers Obrigkeitslehre gesetzt werden. Zu Beginn dieser Arbeit werden in Kapitel 2 zunächst die Entstehungsumstände der Quelle und dessen historischer Kontext näher beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk wird in diesem Kapitel auch auf die Fragen gelegt, inwiefern Luther von den Bauernaufruhren erfahren hatte und was ihn zu einer schriftlichen Stellungnahme bewog. In Kapitel 3 steht die Quellenarbeit im Vordergrund. Hier wird die ‚Ermahnung zum Frieden‘ inhaltlich skizziert, analysiert und gegliedert. Anschließend wird in Kapitel 4 Luthers Haltung im ‚Bauernkrieg‘ anhand seiner Schrift ‚Ermahnung zum Frieden‘ genauer analysiert und in ein Verhältnis zu seiner Obrigkeitslehre gesetzt. Es soll gezeigt werden wie vielschichtig sein theologischer Standpunkt ist und aus welchen Faktoren dieser – also letztendlich seine konkrete Haltung im ‚Bauernkrieg‘ – resultiert. Dafür wurden besonders die Aufsätze von Gottfried Maron „Niemand soll sein eigener Richter sein“ und von Martin Greschat „Luthers Haltung im Bauernkrieg“ herangezogen. Deutlich wird aber, dass Luther dabei immer stringent im Sinne seiner Obrigkeitslehre vorgegangen ist. Bevor in Kapitel 4.3. konkret auf Luthers Kritik auf die „12 Artikel der Bauernschaft in Schwaben“ eingegangen wird, findet in Kapitel 4.2. Luthers apokalyptisches Grundgefühl, als ein Faktor für seine Haltung in den Jahren 1524/25, besondere Beachtung. Am Ende der Arbeit in Kapitel 5 wird auf noch offene Fragen hingewiesen. Zudem werden die Ergebnisse der Arbeit abschließend zusammengefasst und bewertet.