Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Großherzog von Luxemburg verweigerte dem Gesetz über aktive Sterbehilfe (2009) hartnäckig seine Unterschrift. Sieht aber in seinem Verzicht auf die Billigung von Gesetzen einen bestgeeigneten Weg, um Luxemburg in eine moderne Monarchie zu führen. Sowieso ist seine Unterschrift unter einem Gesetz, ohne Gegenzeichnung durch einen Minister, null und nichtig. Nach derzeitigen Verfassung hat der Großherzog noch immer weitreichende Vorrechte insbesondere im exekutiven Bereich.In der Praxis übt aber die Regierung diese Vorrechte aus, während der Großherzog die Beschlüsse "seiner" Regierung lediglich "notariell" beglaubigt.Fazit: Mit seinem Bekenntnis zu einer parlamentarischen Monarchie rettete Henri von Nassau-Luxemburg seine Großherzogskrone. Und wird im Gegenzug weit mehr Möglichkeiten erhalten, sich in aller Öffentlichkeit über aktuelle Themen zu äussern! Auch wird er weiterhin der wohl würdigste Repräsentant Luxemburgs im Ausland sein.Einen besseren Staatschef können sich die Luxemburger nicht vorstellen"
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