Am 22. November 2016 findet die 6. Tagung der Universität Luzern zum Stockwerkeigentum statt. Zum ersten Mal wird der Beitrag eines Psychologen, Hubert Bienz, abgedruckt, der über seine Sicht des Querulanten schreibt. Auch sonst steht die Tagung im Zeichen der Praktiker(-innen). Petra Grognuz und Karola Marder schreiben über Fallstricke des Verwalters beziehungsweise der Verwalterin in der Praxis. Rinaldo Meier, der im Bankensektor tätig ist, widmet sich dem Ersatzneubau beim Stockwerkeigentum. Dieser Beitrag wird ergänzt durch einen Text von Matthias Schrader, der vom Bau des Stockwerkeigentums handelt. Raphaël Haas rundet die Thematik des Bauens und jene der Verwaltung in der Praxis ab, indem er sich mit den Aufgaben des Verwalters bei der Mängelhaftung auseinandersetzt. Damian P. Stocker äussert sich zu einer in der Praxis sehr wichtigen Fragestellung, nämlich zur Rechtsfähigkeit der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Jeder, der im Stockwerkeigentum prozessieren will, sollte diesen Beitrag vertieft studieren. Schliesslich erörtert Jörg Schwarz verschiedene Gerichtsurteile, was schon zu einem Evergreen der Tagung geworden ist.
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