Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit behandelt die Frage, warum sich die Deutschen mit Art. 6 Abs. 1 GG so schwer tun, insbesondere ob Art. 6 Abs. 1 GG eine Schlechterstellung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber der Ehe erfordert. Hierzu wird das staatliche Leitbild und der Schutzauftrag des Art. 6 Abs. 1 GG untersucht. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht Schutzgut des Art. 6 Abs. 1 GG ist. Art. 6 Abs. 1 GG erfordert aber keine Schlechterstellung der nichtehelichen Lebensgmeinschaft, sondern verbietet eine völlige Gleichstellung oder Besserstellung der nichtehelichen Lebensgmeinschaft. Die Ehe darf nicht benachteiligt werden. Die staatstragende Bedeutung von Ehe und Familie sowie die historisch gewachsene Sensibilität, die Privatshäre vor staatlichen Anordnungen zu schützen, führen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zu einem behutsamen, in der Rechtspraxis zu einem schwerfällig erscheinenden Umgang mit Art. 6 Abs. 1 GG.