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Das aufstrebende englische Handelsbürgertum bemühte sich immer mehr, die Vorrechte der Hanse im Ostsee – und Nordseehandel zu brechen. 1437 erreichte es mit Unterstützung des englischen Königshauses die prinzipielle Anerkennung des Rechtes auf die Teilnahme am gesamten nordöstlichen Handelsraum. Es ging sogar soweit, dass König Heinrich VI. von England 1447 der Hanse alle Privilegien auf englischen Inseln entzog. Englische Kaperschiffe brachten hansische Baiensalzflotten auf, die Städte Lübeck und Danzig verloren viele große Schiffe. Nach zähen Verhandlungen vereinbarte man einen…mehr

Produktbeschreibung
Das aufstrebende englische Handelsbürgertum bemühte sich immer mehr, die Vorrechte der Hanse im Ostsee – und Nordseehandel zu brechen. 1437 erreichte es mit Unterstützung des englischen Königshauses die prinzipielle Anerkennung des Rechtes auf die Teilnahme am gesamten nordöstlichen Handelsraum. Es ging sogar soweit, dass König Heinrich VI. von England 1447 der Hanse alle Privilegien auf englischen Inseln entzog. Englische Kaperschiffe brachten hansische Baiensalzflotten auf, die Städte Lübeck und Danzig verloren viele große Schiffe. Nach zähen Verhandlungen vereinbarte man einen Waffenstillstand, indem Schadensersatzansprüche vertagt und die hansischen Privilegien wieder geöffnet wurden. Aber die Zwistigkeiten lebten erneut auf, wieder nahmen Kaperschiffe auf beiden Seiten dem Gegner die Waren und die Schiffe ab. Während der ergebnislosen Friedensverhandlungen von 1465 in Hamburg, zeigten sich die Differenzen innerhalb des Hansebundes. Viele Städte versagten der Hansestadt Lübeck die Gefolgschaft. Die verschiedenen Interessen der einzelnen Händlergruppen fanden keine Einigung. Nun mischte sich auch noch das dänische Königshaus ein, welches mit Hilfe angeheuerter Kaperschiffe aus Danzig im Öresund englische Schiffe aufbrachten und beschlagnahmten. Daraufhin ließ König Eduard VI. von England im Frühjahr 1469 den Stalhof, die Zentrale der Hanse an der Themse in London, stürmen und ausplündern. Die dort anwesenden Kaufleute wurden inhaftiert und mussten für den entstandenen Schaden im Sund mit ihrem Vermögen haften.